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Gleichgeschlechtliche Partnerschaft - Keine Bedenken hinsichtlich der Formulierung der Datenfelder der Muster der Anlagen der PStG-DV 2013

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Aufgrund der geltenden Rechtslage kann nicht davon ausgegangen werden, dass der bei „Mutter/Elternteil“ eingetragene Elternteil jedenfalls die biologische Mutter ist und – im Falle einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft – der unter „Vater/Elternteil“ eingetragene Elternteil jedenfalls die Wahlmutter. Schon aus diesem Grund liegt die behauptete Diskriminierung nicht vor.

  • § 54 Abs 1 PStG
  • ZVG-Slg 2018/60
  • § 58 PStG
  • § 31 Abs 1 PStG-DV
  • § 53 Abs 3 PStG
  • § 2 Abs 3 PStG
  • § 52 Abs 1 PStG
  • § 35 Abs 1 PStG
  • § 11 Abs 2 PStG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 28 Abs 1 PStG-DV
  • VG Wien, 11.09.2017, VGW-101/069/10600/2017VGW-101/V/069/10704/2017VGW-101/V/069/10705/2017

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