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Keine Wettbewerbswidrigkeit durch hochwertige Zugabe zu Versicherungsprodukt

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Befasst sich ein durchschnittlich informierter und verständiger Verbraucher, der eine dem Anlass angemessene – hier wegen der langfristigen Bindung an ein Versicherungsprodukt also hohe – Aufmerksamkeit aufwendet, näher mit dem Angebot, wird auch eine hochwertige Zugabe nicht dazu führen, dass er sich allein deswegen, also unter Ausschluss rationaler Erwägungen, für dieses Produkt entscheidet.

  • § 1a UWG
  • OGH, 18.06.2013, 4 Ob 100/13d, „iPhone“
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2013/220
  • § 1 Abs 1 Z 2 UWG
  • OLG Linz, 19.04.2013, 1 R 192/12d-14

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