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Mehrarbeitszuschläge in Kollektivverträgen

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Kollektivvertragliche Regelungen über Zuschläge für Mehrarbeit, die vor dem Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmung des AZG (1.1.2008) vereinbart wurden, sind weiterhin gültig. Die Herabsetzung des gesetzlichen Mehrarbeitszuschlages ist sohin nicht einem späteren Kollektivvertrag vorbehalten.

  • OGH, 29.05.2013, 9 ObA 17/13k
  • § 19d Abs 3f AZG
  • WBl-Slg 2013/212
  • OLG Linz, 13.11.2012, 11 Ra 98/12d-16
  • § 12 Abs 8 KollV für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger Salzburg
  • LG Salzburg, 15.06.2012, 18 Cga 139/11w-12
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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