


Kündigungstermine im Kollektivvertrag für Journalisten bei Zeitschriften
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 30
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1058 Wörter, Seiten 405-406
30,00 €
inkl MwSt




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Ein KollV muss eine abweichende Einzelvereinbarung nur dann ausdrücklich ausschließen, wenn eine zweiseitig zwingende Wirkung angeordnet werden soll.
§ 32 KollV für journalistische Mitarbeiter österr Zeitschriften ist so zu verstehen, dass er als Kündigungstermine für den Arbeitgeber relativ zwingend das Quartalsende festlegt.
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- ASG Wien, 15.06.2015, 29 Cga 41/15h-9
- § 3 Abs 1 ArbVG
- OGH, 21.04.2016, 9 ObA 4/16b
- § 20 Abs 3 AngG
- OLG Wien, 28.10.2015, 7 Ra 88/15k-15
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 32 KollV für journalistische Mitarbeiter bei österr Zeitschriften und Fachmedien
- WBl-Slg 2016/131
Ein KollV muss eine abweichende Einzelvereinbarung nur dann ausdrücklich ausschließen, wenn eine zweiseitig zwingende Wirkung angeordnet werden soll.
§ 32 KollV für journalistische Mitarbeiter österr Zeitschriften ist so zu verstehen, dass er als Kündigungstermine für den Arbeitgeber relativ zwingend das Quartalsende festlegt.
- ASG Wien, 15.06.2015, 29 Cga 41/15h-9
- § 3 Abs 1 ArbVG
- OGH, 21.04.2016, 9 ObA 4/16b
- § 20 Abs 3 AngG
- OLG Wien, 28.10.2015, 7 Ra 88/15k-15
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 32 KollV für journalistische Mitarbeiter bei österr Zeitschriften und Fachmedien
- WBl-Slg 2016/131