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Mietzinsminderung wegen behördlich verfügter Begrenzungen der Kundenzahl sowie einzuhaltender Mindestabstände während der COVID-19-Pandemie
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 145
- Rechtsprechung, 1225 Wörter
- Seiten 374-375
- https://doi.org/10.33196/jbl202306037401
30,00 €
inkl MwStDie behördlich verfügten Begrenzungen der Kundenzahl sowie einzuhaltende Mindestabstände sind „außerordentliche Zufälle“ iS von § 1104 ABGB, die im Rahmen einer Mietzinsminderung nach § 1105 ABGB zu berücksichtigen sind. Anders sind die die Allgemeinheit treffenden staatlichen Eingriffe wie die Maskenpflicht sowie auch eine pandemiebedingt eingeschränkte Kauflust der Kunden zu beurteilen.
- BG Innere Stadt Wien, 11.03.2022, 57 C 122/21w
- LGZ Wien, 27.07.2022, 38 R 95/22k
- § 1105 ABGB
- Öffentliches Recht
- OGH, 28.02.2023, 4 Ob 221/22m
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- JBL 2023, 374
- Zivilverfahrensrecht
- § 1104 ABGB
- Arbeitsrecht
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