Zum Hauptinhalt springen

Mietzinsminderung wegen behördlich verfügter Begrenzungen der Kundenzahl sowie einzuhaltender Mindestabstände während der COVID-19-Pandemie

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die behördlich verfügten Begrenzungen der Kundenzahl sowie einzuhaltende Mindestabstände sind „außerordentliche Zufälle“ iS von § 1104 ABGB, die im Rahmen einer Mietzinsminderung nach § 1105 ABGB zu berücksichtigen sind. Anders sind die die Allgemeinheit treffenden staatlichen Eingriffe wie die Maskenpflicht sowie auch eine pandemiebedingt eingeschränkte Kauflust der Kunden zu beurteilen.

  • BG Innere Stadt Wien, 11.03.2022, 57 C 122/21w
  • LGZ Wien, 27.07.2022, 38 R 95/22k
  • § 1105 ABGB
  • Öffentliches Recht
  • OGH, 28.02.2023, 4 Ob 221/22m
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • JBL 2023, 374
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 1104 ABGB
  • Arbeitsrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!