Zum Hauptinhalt springen
Pürgy, Erich

Vorbereitende legistische Tätigkeit durch Verwaltungsorgane und Amtshaftung / Interview eines Bürgermeisters über Leerstandsabgabe

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Interviews sind ein „neutrales“, nicht schon durch die Rechtsordnung in einer bestimmten Rechtsform geregeltes, nach außen in Erscheinung tretendes tatsächliches Verhalten. Die Zuordnung solcher „Informationsrealakte“ zur Hoheitsverwaltung wird durch deren Zugehörigkeit zum Kernbereich der jeweils in Betracht kommenden Verwaltungsmaterie vorgenommen. Entscheidend ist daher, ob ein hinreichend enger innerer und äußerer Zusammenhang der Äußerungen im Interview zu einer bestimmten hoheitlich zu vollziehenden Materie vorliegt.

Auch wenn dem Bürgermeister nach der Geschäftsordnung des Magistrats die Öffentlichkeitsarbeit obliegt, ist die Äußerung über den (möglichen) Leerstand in einem ganz bestimmten Objekt keine Tätigkeit zur Vorbereitung eines Gesetzes. Ihr fehlt jeder Zusammenhang mit einem (allfälligen) Handeln im legislativen Bereich (Leerstandserhebung).

  • Pürgy, Erich
  • § 1 AHG
  • § 1330 ABGB
  • § 9 Abs 5 AHG
  • LG Innsbruck, 02.11.2021, 6 Cg 5/21b
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • OGH, 14.09.2022, 1 Ob 80/22d
  • Allgemeines Privatrecht
  • OLG Innsbruck, 03.02.2022, 1 R 211/21w
  • Zivilverfahrensrecht
  • JBL 2023, 379
  • Arbeitsrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!