Vorbereitende legistische Tätigkeit durch Verwaltungsorgane und Amtshaftung / Interview eines Bürgermeisters über Leerstandsabgabe
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 145
- Rechtsprechung, 3500 Wörter
- Seiten 379 -383
- https://doi.org/10.33196/jbl202306037901
30,00 €
inkl MwSt
Interviews sind ein „neutrales“, nicht schon durch die Rechtsordnung in einer bestimmten Rechtsform geregeltes, nach außen in Erscheinung tretendes tatsächliches Verhalten. Die Zuordnung solcher „Informationsrealakte“ zur Hoheitsverwaltung wird durch deren Zugehörigkeit zum Kernbereich der jeweils in Betracht kommenden Verwaltungsmaterie vorgenommen. Entscheidend ist daher, ob ein hinreichend enger innerer und äußerer Zusammenhang der Äußerungen im Interview zu einer bestimmten hoheitlich zu vollziehenden Materie vorliegt.
Auch wenn dem Bürgermeister nach der Geschäftsordnung des Magistrats die Öffentlichkeitsarbeit obliegt, ist die Äußerung über den (möglichen) Leerstand in einem ganz bestimmten Objekt keine Tätigkeit zur Vorbereitung eines Gesetzes. Ihr fehlt jeder Zusammenhang mit einem (allfälligen) Handeln im legislativen Bereich (Leerstandserhebung).
- Pürgy, Erich
- § 1 AHG
- § 1330 ABGB
- § 9 Abs 5 AHG
- LG Innsbruck, 02.11.2021, 6 Cg 5/21b
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- OGH, 14.09.2022, 1 Ob 80/22d
- Allgemeines Privatrecht
- OLG Innsbruck, 03.02.2022, 1 R 211/21w
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2023, 379
- Arbeitsrecht
Weitere Artikel aus diesem Heft