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Verträge über Online-Sportwetten ohne landesgesetzliche Bewilligung
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 145
- Rechtsprechung, 4258 Wörter
- Seiten 369-374
- https://doi.org/10.33196/jbl202306036901
30,00 €
inkl MwStBei Sportwetten handelt es sich um Wetten, die aus Anlass sportlicher Veranstaltungen und damit im Zusammenhang mit einer körperlichen Betätigung im Wettkampf/Wettspiel vorgenommen werden („Sportwetten“, bzw „Buchmacher- und Totalisateurwetten“). Sie fallen, da nicht vom Glücksspielmonopol erfasst, gemäß Art 15 Abs 1 B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung in die Kompetenz der Länder.
Die Landesrechtsordnungen sind in Geltung und Anwendung durch ihr Landesgebiet begrenzt. Gebote und Verbote dürfen sich daher nur an Personen richten, die sich im jeweiligen Landesgebiet aufhalten oder einen anderen Anknüpfungspunkt dazu aufweisen.
Das Steiermärkische Wettengesetz 2018 (StWttG) regelt nur das Anbieten, den Abschluss und die Vermittlung von Wetten und die Vermittlung von Wettkunden durch ein im Landesgebiet gesetztes Verhalten des Wettunternehmers. Sportwetten, die ein Wettunternehmer von einem Standort außerhalb des Landesgebiets über das Internet anbietet, sind davon nicht erfasst. Das Anbieten und die Annahme von Online-Sportwetten ohne Bewilligung nach dem StWttG begründet damit auch keine Nichtigkeit des Wettvertrags iS des § 879 Abs 1 ABGB.
- § 879 ABGB
- LGZ Graz, 27.05.2022, 22 Cg 84/21h-49
- Öffentliches Recht
- § 1 Abs 1 GSpG
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- OGH, 27.01.2023, 1 Ob 176/22x
- Allgemeines Privatrecht
- § 3 StWttG
- Zivilverfahrensrecht
- LGZ Graz, 24.05.2022, 22 Cg 84/21h
- JBL 2023, 369
- § 1 StWttG
- § 8 StWttG
- Arbeitsrecht
- OLG Graz, 02.09.2022, 2 R 118/22y
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