


Untergang der (negativen) Dienstbarkeit des Bauverbots durch Hinnehmen des bauverbotswidrigen Zustands über mehr als drei Jahre
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 145
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 4201 Wörter, Seiten 386-390
30,00 €
inkl MwSt




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Wird der (negativen) Dienstbarkeit des Bauverbots zuwidergehandelt und erhebt der Dienstbarkeitsberechtigte drei Jahre lang keine Klage, so führt dies zum gänzlichen Untergang der Dienstbarkeit nach § 1488 ABGB. Bei den im Rechtssatz RS0034281 indexierten und veröffentlichten Entscheidungen ging es regelmäßig um positive Servituten, konkret um Fälle, in denen Wegedienstbarkeiten beeinträchtigt wurden, weiters um Fälle der Beeinträchtigung von Fischereirechten.
-
- Öffentliches Recht
- BG Gänserndorf, 27.07.2021, 33 C 239/20x
- Straf- und Strafprozessrecht
- LG Korneuburg, 30.03.2022, 21 R 175/21i
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- OGH, 25.01.2023, 8 Ob 74/22y
- JBL 2023, 386
- Zivilverfahrensrecht
- § 1488 ABGB
- Arbeitsrecht
Wird der (negativen) Dienstbarkeit des Bauverbots zuwidergehandelt und erhebt der Dienstbarkeitsberechtigte drei Jahre lang keine Klage, so führt dies zum gänzlichen Untergang der Dienstbarkeit nach § 1488 ABGB. Bei den im Rechtssatz RS0034281 indexierten und veröffentlichten Entscheidungen ging es regelmäßig um positive Servituten, konkret um Fälle, in denen Wegedienstbarkeiten beeinträchtigt wurden, weiters um Fälle der Beeinträchtigung von Fischereirechten.
- Öffentliches Recht
- BG Gänserndorf, 27.07.2021, 33 C 239/20x
- Straf- und Strafprozessrecht
- LG Korneuburg, 30.03.2022, 21 R 175/21i
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- OGH, 25.01.2023, 8 Ob 74/22y
- JBL 2023, 386
- Zivilverfahrensrecht
- § 1488 ABGB
- Arbeitsrecht