


Niederlassungsfreiheit: Österr Gruppenbesteuerung bei Erwerb einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft verstößt gegen Art 49 AEUV
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 29
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 3349 Wörter, Seiten 638-642
30,00 €
inkl MwSt




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Art 49 AEUV steht einer Regelung eines MS wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegen, die es im Rahmen der Gruppenbesteuerung einer Muttergesellschaft erlaubt, beim Erwerb einer Beteiligung an einer inländischen Gesellschaft, die Mitglied einer solchen Gruppe wird, eine Firmenwertabschreibung von bis zu 50 % der Anschaffungskosten der Beteiligung vorzunehmen, ihr dies beim Erwerb einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft aber versagt.
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- Art 54 AEUV
- Art 107 AEUV
- Art 49 AEUV
- Art 108 Abs 3 AEUV
- EuGH, 06.10.2015, Rs C-66/14, (Finanzamt Linz/Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Beteiligte: IFN-Holding AG, IFN Beteiligungs GmbH; Verwaltungsgerichtshof [Österreich])
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2015/208
Art 49 AEUV steht einer Regelung eines MS wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegen, die es im Rahmen der Gruppenbesteuerung einer Muttergesellschaft erlaubt, beim Erwerb einer Beteiligung an einer inländischen Gesellschaft, die Mitglied einer solchen Gruppe wird, eine Firmenwertabschreibung von bis zu 50 % der Anschaffungskosten der Beteiligung vorzunehmen, ihr dies beim Erwerb einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft aber versagt.
- Art 54 AEUV
- Art 107 AEUV
- Art 49 AEUV
- Art 108 Abs 3 AEUV
- EuGH, 06.10.2015, Rs C-66/14, (Finanzamt Linz/Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Beteiligte: IFN-Holding AG, IFN Beteiligungs GmbH; Verwaltungsgerichtshof [Österreich])
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2015/208