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Hollaender, Adrian Eugen

Selbstständiges Entschädigungsverfahren und Erneuerung des Strafverfahrens

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Wenngleich der Wortlaut des § 363a Abs 2 StPO zwar mit der insoweit weit gefassten Bezeichnung („der von der festgestellten Verletzung Betroffene“) Privatankläger oder Antragsteller vom Kreis der – neben der Generalprokuratur – zu einem Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens Legitimierten nicht explizit ausnimmt, ist der Begriff des „Betroffenen“ infolge des Verbots einer Schlechterstellung rechtskräftig Freigesprochener oder durch das Gericht außer Verfolgung Gesetzter in der Weise teleologisch dahin zu reduzieren, dass Privatankläger (Antragsteller nach § 8a MedienG) nicht darunter fallen.

  • Hollaender, Adrian Eugen
  • Art 13 EMRK
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 363a StPO
  • Art 46 EMRK
  • JST-Slg 2021/3
  • OGH, 01.07.2020, 15 Os 36/20p

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