


Suchtgift, Einfuhr, Ausfuhr, Überlassen, tatbestandliche Handlungseinheit, Neue Psychoaktive Substanzen, Vorsatz auf Ziehen eines Vorteils
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 8
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 773 Wörter, Seiten 81-82
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Mehrere Ein- und Ausfuhren verschiedener Suchtgiftmengen sowie mehrere Überlassungsvorgänge von Suchtgift können jeweils zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit zusammengefasst werden.
Der von § 4 Abs 1 NPSG geforderte Vorsatz, aus der Tat einen Vorteil zu ziehen, muss kein eigener Vorteil (für den Täter selbst) sein.
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- OGH, 28.07.2020, 15 Os 62/20m
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 28a Abs 1 5. Fall SMG
- JST-Slg 2021/8
- § 28a Abs 4 Z 3 SMG
- § 28a Abs 1 2. und 3. Fall SMG
- § 4 Abs 1 NPSG
Mehrere Ein- und Ausfuhren verschiedener Suchtgiftmengen sowie mehrere Überlassungsvorgänge von Suchtgift können jeweils zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit zusammengefasst werden.
Der von § 4 Abs 1 NPSG geforderte Vorsatz, aus der Tat einen Vorteil zu ziehen, muss kein eigener Vorteil (für den Täter selbst) sein.
- OGH, 28.07.2020, 15 Os 62/20m
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 28a Abs 1 5. Fall SMG
- JST-Slg 2021/8
- § 28a Abs 4 Z 3 SMG
- § 28a Abs 1 2. und 3. Fall SMG
- § 4 Abs 1 NPSG