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Suchtgift, Einfuhr, Ausfuhr, Überlassen, tatbestandliche Handlungseinheit, Neue Psychoaktive Substanzen, Vorsatz auf Ziehen eines Vorteils

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 8
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
773 Wörter, Seiten 81-82

20,00 €

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Mehrere Ein- und Ausfuhren verschiedener Suchtgiftmengen sowie mehrere Überlassungsvorgänge von Suchtgift können jeweils zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit zusammengefasst werden.

Der von § 4 Abs 1 NPSG geforderte Vorsatz, aus der Tat einen Vorteil zu ziehen, muss kein eigener Vorteil (für den Täter selbst) sein.

  • OGH, 28.07.2020, 15 Os 62/20m
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 28a Abs 1 5. Fall SMG
  • JST-Slg 2021/8
  • § 28a Abs 4 Z 3 SMG
  • § 28a Abs 1 2. und 3. Fall SMG
  • § 4 Abs 1 NPSG

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