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Zum Zurückbehaltungsrecht des Werkbestellers bei Vorschussvereinbarungen
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 139
- Aufsatz, 10663 Wörter
- Seiten 282-295
- https://doi.org/10.33196/jbl201705028201
30,00 €
inkl MwStVereinbaren die Parteien eines Werkvertrags, dass der Werkbesteller in regelmäßigen Abständen „Vorschüsse“ auf das Werkentgelt zu leisten hat, ist aber das Werk selbst nicht „in gewissen Abtheilungen“ zu errichten, so stellt sich die Frage, ob der Werkbesteller damit unbeschränkt vorleistungspflichtig wird, selbst wenn bereits vorhersehbar ist, dass der Werkunternehmer nicht vertragsgemäß erfüllen wird. Weiters erschwert wird die Problematik, wenn zu den Werkleistungen anderstypische Leistungen, etwa die örtliche Bauaufsicht, hinzutreten und nicht vereinbarungsgemäß ausgeführt werden.
- Gerstberger, Dominic
- Vorschussvereinbarung
- Einrede des nicht (gehörig) erfüllten Vertrages
- Zurückbehaltungsrecht
- § 71 UN-K
- örtliche Bauaufsicht
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 1170 ABGB
- Europa- und Völkerrecht
- Werkvertrag
- Allgemeines Privatrecht
- JBL 2017, 282
- Zivilverfahrensrecht
- § 1052 ABGB
- sonstige Leistungshindernisse
- analoge Anwendung des § 1052 S 2 ABGB
- § 321 dBGB
- Arbeitsrecht
- Vorschuss
- Unsicherheitseinrede
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