Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Abfindungsvergleich nur bei ganz krassem Missverhältnis von tatsächlichem Schaden und Abfindungssumme sittenwidrig
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 139
- Rechtsprechung, 4097 Wörter
- Seiten 521-525
- https://doi.org/10.33196/jbl201708052101
30,00 €
inkl MwStNur die Einbeziehung nicht vorhersehbarer Unfallfolgen kann zur Sittenwidrigkeit eines Abfindungsvergleichs über Schmerzengeld führen. Dabei ist die Vorhersehbarkeit nach jenen Kriterien zu prüfen, die auch für die Zulässigkeit einer Nachforderung von Schmerzengeld nach vorangegangener Globalbemessung maßgeblich sind. Wird dem Geschädigten das Risiko des Eintritts unvorhersehbarer Unfallfolgen angemessen abgefunden, ist die Vereinbarung nicht sittenwidrig. Ist dies nicht der Fall, müssen die eingetretenen Unfallfolgen von außergewöhnlichem Umfang sein. Von einem „ganz krassen und dem Geschädigten völlig unzumutbaren Missverhältnis“ ist nur auszugehen, wenn der tatsächliche Schaden ein Vielfaches von der Abfindungssumme beträgt. Entscheidend sind letztlich die Umstände des Einzelfalls.
- § 879 ABGB
- JBL 2017, 521
- § 1380 ABGB
- LG Klagenfurt, 07.10.2015, 2 R 249/15t
- Öffentliches Recht
- BG Villach, 13.07.2015, 9 C 623/14t
- OGH, 28.03.2017, 2 Ob 71/16d
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 1386 ABGB
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- § 1389 ABGB
- Arbeitsrecht
Weitere Artikel aus diesem Heft
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €