


Zur allgemeinen Begreiflichkeit der Gemütsbewegung beim Totschlag
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 139
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 943 Wörter, Seiten 543-544
30,00 €
inkl MwSt




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Bei Prüfung der allgemeinen Begreiflichkeit einer Gemütsbewegung unter Anlegung eines individualisierenden objektiv-normativen Maßstabs ist vom Verhalten eines rechtstreuen Durchschnittsmenschen auszugehen, der mit den durch die inländische Rechtsordnung geschützten Werten innerlich verbunden ist. Eine in anderen Sittenvorstellungen wurzelnde höhere Affektanfälligkeit von aus einem anderen Kulturkreis stammenden Personen ändert nichts daran, dass deren heftige Gemütsbewegung nach österreichischen Wertvorstellungen als sittlich verständlich zu beurteilen ist, um privilegierend iSd § 76 StGB wirken zu können.
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- OGH, 05.04.2017, 15 Os 10/17k
- Öffentliches Recht
- § 76 StGB
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- JBL 2017, 543
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- LGSt Wien, 22.11.2016, 606 Hv 4/16k
Bei Prüfung der allgemeinen Begreiflichkeit einer Gemütsbewegung unter Anlegung eines individualisierenden objektiv-normativen Maßstabs ist vom Verhalten eines rechtstreuen Durchschnittsmenschen auszugehen, der mit den durch die inländische Rechtsordnung geschützten Werten innerlich verbunden ist. Eine in anderen Sittenvorstellungen wurzelnde höhere Affektanfälligkeit von aus einem anderen Kulturkreis stammenden Personen ändert nichts daran, dass deren heftige Gemütsbewegung nach österreichischen Wertvorstellungen als sittlich verständlich zu beurteilen ist, um privilegierend iSd § 76 StGB wirken zu können.
- OGH, 05.04.2017, 15 Os 10/17k
- Öffentliches Recht
- § 76 StGB
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- JBL 2017, 543
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- LGSt Wien, 22.11.2016, 606 Hv 4/16k