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Absehen von einer Anzeige nach § 25 Abs 3 VStG – zugleich ein Beitrag zum Absehen von der Strafverfolgung nach §§ 33a und 45 Abs 1 Z 4 VStG

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 10
Inhalt:
Aufsatz
Umfang:
11161 Wörter, Seiten 82-96

20,00 €

inkl MwSt

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Artikel Absehen von einer Anzeige nach § 25 Abs 3 VStG – zugleich ein Beitrag zum Absehen von der Strafverfolgung nach §§ 33a und 45 Abs 1 Z 4 VStG in den Warenkorb legen

Der vorliegende Beitrag widmet sich zunächst der Frage nach einer Pflicht für Verwaltungsbehörden zur Anzeige von Verwaltungsübertretungen. Anschließend werden die Voraussetzungen für das Absehen von einer Anzeige nach § 25 Abs 3 VStG, nämlich die Geringfügigkeit einerseits der „Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes“ und andererseits der „Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat“ untersucht. Diese Ausführungen lassen sich auf § 33a und § 45 Abs 1 Z 4 VStG übertragen.

  • Kuderer, Bernhard
  • Anzeige
  • Verwaltungsstrafverfahren
  • Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens
  • § 25 Abs 3 VStG
  • Rechtsgut
  • § 45 Abs 1 Z 4 VStG
  • Anzeigepflicht
  • § 3 MeldeG
  • Höhe der Strafdrohung
  • ZVG 2023, 82
  • § 25 Abs 1 VStG
  • § 4 MeldeG
  • Geringfügigkeit
  • § 4 Abs 5 StVO
  • § 19 Abs 1 VStG
  • § 33a VStG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • Art I Abs 1 Z 2 EGVG

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