


Aufhebung eines Bescheides, mit dem eine Ordnungsstrafe verhängt wurde
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 10
- Inhalt:
- Verfahrensrecht
- Umfang:
- 1323 Wörter, Seiten 115-117
20,00 €
inkl MwSt




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Wäre die bloße Behauptung, eine Behörde handle rechtswidrig – ungeachtet dessen, ob diese Behauptung zutrifft oder nicht – schon als beleidigend iSd § 34 Abs 3 AVG anzusehen, wäre es Parteien eines Verwaltungsverfahrens kaum möglich, jemals ihren Rechtsstandpunkt gegenüber der Behörde oder einem Verwaltungsgericht zu vertreten.
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- § 34 Abs 3 AVG
- ZVG-Slg 2023/19
- VwG Wien, 14.10.2022, VGW-101/032/10779/2022
- Verwaltungsverfahrensrecht
Wäre die bloße Behauptung, eine Behörde handle rechtswidrig – ungeachtet dessen, ob diese Behauptung zutrifft oder nicht – schon als beleidigend iSd § 34 Abs 3 AVG anzusehen, wäre es Parteien eines Verwaltungsverfahrens kaum möglich, jemals ihren Rechtsstandpunkt gegenüber der Behörde oder einem Verwaltungsgericht zu vertreten.
- § 34 Abs 3 AVG
- ZVG-Slg 2023/19
- VwG Wien, 14.10.2022, VGW-101/032/10779/2022
- Verwaltungsverfahrensrecht