


Entzug der Gewerbeberechtigung bei Verlust des Aufenthaltsrechts
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 10
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 744 Wörter, Seiten 130-131
20,00 €
inkl MwSt




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Wird das Asylverfahren ohne Zuerkennung des Status eines Asylberechtigten abgeschlossen oder eingestellt und erlangt der Fremde keine Aufenthaltserlaubnis, so ist die Gewerbeberechtigung grundsätzlich nach § 88 Abs 1 GewO zu entziehen. Ist aber das Asylverfahren nicht abgeschlossen und trotz eines Verlusts des Aufenthaltsrechts nach § 13 Abs 2 AsylG der Aufenthalt im Bundesgebiet gemäß § 12 Abs 1 AsylG zulässig, so kann die Gewerbeberechtigung nicht mit der Begründung entzogen werden, dass sich der Bf nicht mehr zulässigerweise in Österreich aufhalte.
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- ZVG-Slg 2023/25
- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 88 Abs 1 GewO
- § 13 AsylG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 12 AsylG
- LVwG OÖ, 14.12.2022, LVwG-851745/8/HW
Wird das Asylverfahren ohne Zuerkennung des Status eines Asylberechtigten abgeschlossen oder eingestellt und erlangt der Fremde keine Aufenthaltserlaubnis, so ist die Gewerbeberechtigung grundsätzlich nach § 88 Abs 1 GewO zu entziehen. Ist aber das Asylverfahren nicht abgeschlossen und trotz eines Verlusts des Aufenthaltsrechts nach § 13 Abs 2 AsylG der Aufenthalt im Bundesgebiet gemäß § 12 Abs 1 AsylG zulässig, so kann die Gewerbeberechtigung nicht mit der Begründung entzogen werden, dass sich der Bf nicht mehr zulässigerweise in Österreich aufhalte.
- ZVG-Slg 2023/25
- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 88 Abs 1 GewO
- § 13 AsylG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 12 AsylG
- LVwG OÖ, 14.12.2022, LVwG-851745/8/HW