


Alkoholdelikt bei E-Scooter
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 10
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 1951 Wörter, Seiten 127-129
20,00 €
inkl MwSt




-
Fahrer von Klein- und Minirollern mit elektrischem Antrieb sind – im Gegensatz zu den Benutzern von vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmten Kleinfahrzeugen oder fahrzeugähnlichen Spielzeugen (§ 2 Abs 1 Z 19 StVO) – nicht den Regeln für Fußgänger, sondern jenen für Radfahrer unterworfen. Die Fahrer von Klein- und Minirollern mit einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h lenken Fahrzeuge iSd § 2 Abs 1 Z 19 StVO und müssen § 5 StVO unmittelbar beachten.
-
- VwGH, 23.11.2022, Ra 2022/02/0043
- § 5 StVO
- § 88b StVO
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2023/24
Fahrer von Klein- und Minirollern mit elektrischem Antrieb sind – im Gegensatz zu den Benutzern von vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmten Kleinfahrzeugen oder fahrzeugähnlichen Spielzeugen (§ 2 Abs 1 Z 19 StVO) – nicht den Regeln für Fußgänger, sondern jenen für Radfahrer unterworfen. Die Fahrer von Klein- und Minirollern mit einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h lenken Fahrzeuge iSd § 2 Abs 1 Z 19 StVO und müssen § 5 StVO unmittelbar beachten.
- VwGH, 23.11.2022, Ra 2022/02/0043
- § 5 StVO
- § 88b StVO
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2023/24