Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Tätigkeit als Sammler oder Behandler von gefährlichen Abfällen ohne Erlaubnis ist ein fortgesetztes Delikt

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 10
Inhalt:
Materienrecht
Umfang:
1416 Wörter, Seiten 124-126

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Tätigkeit als Sammler oder Behandler von gefährlichen Abfällen ohne Erlaubnis ist ein fortgesetztes Delikt in den Warenkorb legen

Der Tatbestand des § 79 Abs 1 Z 7 AWG erfordert nicht, jede einzelne Übergabe oder Übernahme als selbständige Tat zu bestrafen, sondern lässt mit seiner „pauschalierenden“ Tatbildformulierung auch den Schluss zu, dass für die Annahme einer tatbestandlichen Handlungseinheit mehrere vorsätzlich oder fahrlässig begangene Einzeltaten nur als ein Delikt anzusehen sind; dieses Ergebnis steht im Einklang mit der vom Gesetzgeber vergleichsweise sehr hoch angesetzten Höchststrafe für das hier begangene Delikt von 41.200 Euro.

  • § 24a AWG
  • § 2 AWG
  • ZVG-Slg 2023/23
  • § 79 AWG
  • LVwG OÖ, 13.12.2022, LVwG-500712/7/BL/ND
  • § 13 AsylG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 12 AsylG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice