


Abweichung von den Bebauungsvorschriften
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 21
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 564 Wörter, Seiten 63-64
20,00 €
inkl MwSt




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Durch die Überschreitung der hinteren Baufluchtlinie in der gesamten Breite des Bauplatzes auf eine Tiefe von 11,40 m wird die Zielrichtung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes (hier: Freihaltung der Grundfläche jenseits der Baufluchtlinie von oberirdischer Bebauung) unterlaufen.
Daran ändert sich auch nichts, wenn jenseits der Baufluchtlinie Begrünungsmaßnahmen auf dem geplanten oberirdischen Bauwerk gesetzt werden.
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- BBL-Slg 2018/50
- VwGH, 21.11.2017, Ra 2017/05/0054
- § 69 wr BauO
- Baurecht
- Abweichung von den Bebauungsvorschriften
Durch die Überschreitung der hinteren Baufluchtlinie in der gesamten Breite des Bauplatzes auf eine Tiefe von 11,40 m wird die Zielrichtung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes (hier: Freihaltung der Grundfläche jenseits der Baufluchtlinie von oberirdischer Bebauung) unterlaufen.
Daran ändert sich auch nichts, wenn jenseits der Baufluchtlinie Begrünungsmaßnahmen auf dem geplanten oberirdischen Bauwerk gesetzt werden.
- BBL-Slg 2018/50
- VwGH, 21.11.2017, Ra 2017/05/0054
- § 69 wr BauO
- Baurecht
- Abweichung von den Bebauungsvorschriften