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Benützung vor Einbringung der Fertigstellungsanzeige; verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit; Wohnungseigentum

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 21
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
39 Wörter, Seiten 60-60

20,00 €

inkl MwSt

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Bei Vorliegen von Wohnungseigentum als Sonderform des Miteigentums können im Falle allfälliger konsenswidriger Nutzungen ausschließlich die jeweiligen Wohnungseigentümer, denen auch das ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht zukommt, verwaltungsstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

  • LVwG Stmk, 31.07.2017, LVwG 30.21-2372/2016
  • § 118 Abs 1 Z 6 stmk BauG
  • Benützung vor Einbringung der Fertigstellungsanzeige
  • Wohnungseigentum
  • verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit
  • BBL-Slg 2018/45
  • Baurecht

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