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Benützung vor Einbringung der Fertigstellungsanzeige; verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit; Wohnungseigentum
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 21
- Rechtsprechung, 39 Wörter
- Seiten 60-60
- https://doi.org/10.33196/bbl201802006005
20,00 €
inkl MwStBei Vorliegen von Wohnungseigentum als Sonderform des Miteigentums können im Falle allfälliger konsenswidriger Nutzungen ausschließlich die jeweiligen Wohnungseigentümer, denen auch das ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht zukommt, verwaltungsstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
- LVwG Stmk, 31.07.2017, LVwG 30.21-2372/2016
- § 118 Abs 1 Z 6 stmk BauG
- Benützung vor Einbringung der Fertigstellungsanzeige
- Wohnungseigentum
- verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit
- BBL-Slg 2018/45
- Baurecht
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