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Anfechtbarkeit eines entgegen einer einstweiligen Verfügung aufschiebend mit deren Aufhebung gefassten Beschlusses

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Ein entgegen einer einstweiligen Verfügung gefasster Beschluss kann selbst dann angefochten werden, wenn dieser mit der Aufhebung des ausgesprochenen Verbots aufschiebend bedingt war.

  • OGH, 22.06.2022, 6 Ob 92/22f
  • § 42 Abs 4 GmbHG
  • OLG Wien, 30.03.2022, 2 R 29/22g-19
  • § 41 GmbHG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2023/34

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