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Feststellungsbescheid als subsidiärer Rechtsbehelf

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Nach der stRsp des VwGH ist die Erlassung eines Feststellungsbescheides bzw eines Feststellungserkenntnisses über die Parteistellung nur unter den allgemeinen Voraussetzungen für die Erlassung eines Feststellungsbescheides bzw eines Feststellungserkenntnisses zulässig. Es handelt sich demnach um einen bloß subsidiären Rechtsbehelf, der jedenfalls dann unzulässig ist, wenn die strittige Rechtsfrage im Rahmen eines anderen gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsverfahrens entschieden werden kann.

Das ist bei einem Wiedereinsetzungsverfahren der Fall, wenn der Wiedereinsetzungsantrag mangels Parteistellung zurückgewiesen wurde. Es kommt dabei nicht darauf an, dass über die Parteistellung noch nicht im Spruch eines Bescheides bzw Erkenntnisses abgesprochen wurde. Ebensowenig spielt es eine Rolle, dass die vom Revisionswerber erhobene Berufung zum Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts noch unerledigt war.

  • § 56 AVG
  • § 71 AVG
  • VwGH, 12.10.2022, Ra 2022/06/0085
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2023/38

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