Verbotene Einlagenrückgewähr zu Gunsten Dritter; nichtige Sicherungsübereignung; Anforderung an Prozessvorbringen
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 37
- Rechtsprechung, 518 Wörter
- Seiten 112 -112
- https://doi.org/10.33196/wbl202302011201
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Das Verbot der Einlagenrückgewähr adressiert die Gesellschaft und die Gesellschafter. Dritte sind nur ausnahmsweise rückgabepflichtig bzw ist ihnen gegenüber die Gesellschaft leistungsverweigerungsberechtigt. Dies ist bei Kollusion, aber ebenso, wenn der Gesellschafter bewusst zum Nachteil der Gesellschaft handelt und der Dritte davon gewusst hat oder sich der Missbrauch ihm geradezu aufdrängen musste, der Fall.
Das bloße Prozessvorbringen, dass eine unzulässige Einlagenrückgewähr vorliege, reicht daher nicht aus, um eine Rückgabepflicht des Dritten bzw ein Leistungsverweigerungsrecht der Gesellschaft diesem gegenüber schlüssig zu begründen.
- § 82 GmbHG
- § 83 GmbHG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OLG Linz, 21.04.2022, 1 R 165/21x-22
- OGH, 24.08.2022, 7 Ob 99/22t
- § 226 ZPO
- WBl-Slg 2023/35
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