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Unternehmensrecht: Selbständige Handelsvertreter – Mit einem Dritten, den der Handelsvertreter bereits vorher als Kunden geworben hat, abgeschlossenes Geschäft – Vergütung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 37
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2364 Wörter, Seiten 86-88

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Art 7 Abs 1 lit b der RL 86/653/EWG ist dahin auszulegen, dass von dem dem selbständigen Handelsvertreter durch diese Bestimmung eingeräumten Recht, eine Provision für ein Geschäft zu erhalten, das während des Vertragsverhältnisses mit einem Dritten abgeschlossen wurde, den dieser Handelsvertreter bereits vorher für Geschäfte gleicher Art als Kunden geworben hatte, vertraglich abgewichen werden darf.

  • Art 7 Abs 1 lit b der RL 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der MS betreffend die selbständigen Handelsvertreter
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • EuGH, 13.10.2022, Rs C-64/21, Rigall Arteria Management sp. z o.o. sp.k./Bank Handlowy w Warszawie S.A.; Sąd Najwyższy [Oberstes Gericht, Polen]
  • WBl-Slg 2023/23

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