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Anfechtung einer Kündigung nach ausdrücklichem Widerspruch des Betriebsrates

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Hat der Betriebsrat einer Kündigung des Arbeitgebers ausdrücklich widersprochen, hat zunächst nur der Betriebsrat das Recht die Kündigung anzufechten. Dies setzt außerdem voraus, dass der Arbeitnehmer vom Betriebsrat die Anfechtung verlangt. Ohne derartiges Verlangen kommt dem Arbeitnehmer kein Recht auf Anfechtung zu. Nimmt der Arbeitnehmer keinerlei Kontakt mit dem Betriebsrat auf, kann er die Kündigung nicht anfechten.

  • ASG Wien, 18.07.2018, 30 Cga 65/18z-10
  • § 105 Abs 4 ArbVG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2020/108
  • OLG Wien, 23.05.2019, 8 Ra 100/18m-18
  • OGH, 24.01.2020, 8 ObA 48/19w

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