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wirtschaftsrechtliche blätter

Heft 6, Juni 2020, Band 34

Verfahrensrecht: Zur Auslegung des Begriffs „Verbraucher“ iS der VO über die gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen

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Art 17 Abs 1 der VO (EU) Nr 1215/2012 ist dahin auszulegen, dass eine natürliche Person, die gem einem Vertrag wie einem mit einer Finanzgesellschaft geschlossenen Vertrag über finanzielle Differenzgeschäfte über diese Gesellschaft Finanzgeschäfte vornimmt, als „Verbraucher“ iS dieser Bestimmung eingestuft werden kann, wenn der Abschluss dieses Vertrags nicht der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit dieser Person zugerechnet werden kann, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist. Für diese Einstufung sind zum einen Faktoren wie die Vornahme von Transaktionen in großer Zahl durch diese Person innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums bzw die Investition bedeutender Geldbeträge durch diese Person in diese Transaktionen als solche grundsätzlich unerheblich und ist zum anderen die Eigenschaft dieser Person als „Kleinanleger“ iS von Art 4 Abs 1 Nr 12 der RL 2004/39/EG grundsätzlich ohne Bedeutung.

Die VO Nr 1215/2012 ist dahin auszulegen, dass eine Klage eines Verbrauchers aus deliktischer zivilrechtlicher Haftung für die Zwecke der Bestimmung des zuständigen Gerichts unter Kapitel II Abschnitt 4 dieser VO fällt, wenn sie untrennbar mit einem zwischen dem Verbraucher und dem Gewerbetreibenden tatsächlich geschlossenen Vertrag verbunden ist, was zu prüfen Sache des nationalen Gerichts ist.

  • Art 7 Nr 2 und Art 17 Abs 1 lit c der VO (EU) Nr 1215/2012 des EP und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von E in Zivil- und Handelssachen (Neufassung)
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Art 4 Abs 1 der RL 2004/39/EG des EP und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der RL 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der RL 2000/12/EG des EP und des Rates und zur Aufhebung der RL 93/22/EWG des Rates
  • EuGH, 02.04.2020, Rs C-500/18, AU/Reliantco Investments LTD, Reliantco Investments LTD Limassol Sucursala Bucureşti; Tribunalul Specializat Cluj [Landgericht mit Sonderzuständigkeit Cluj, Rumänien]
  • WBl-Slg 2020/105

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