Veröffentlichungen durch die FMA
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 34
- Rechtsprechung, 1201 Wörter
- Seiten 358 -359
- https://doi.org/10.33196/wbl202006035801
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Die FMA ist gem § 37 FM-GwG 2017 zur Veröffentlichung personenbezogener Daten ermächtigt; die von ihr veröffentlichten Erklärungen sollen die Öffentlichkeit informieren; neben dem Aspekt der Warnung kommt dem behördlichen Informationshandeln auch spezial- und generalpräventive Wirkung im Zusammenhang mit der Aufgabe der FMA als zuständiger Verwaltungsstrafbehörde zu. Aus diesem Regelungszusammenhang folgt, dass § 37 FM-GwG 2017 in einem engen Zusammenhang zu einem Verwaltungsstrafverfahren steht, über das die Veröffentlichung informieren soll. Dieser enge Konnex zwischen der Information über die Pflichtverletzung und dem zu Grunde liegenden Strafverfahren hinsichtlich der Pflichtverletzung rechtfertigt es, das Verfahren gem § 37 FM-GwG 2017 als Entscheidung „in Verwaltungsstrafsachen“ iSd § 50 VwGVG zu qualifizieren.
- WBl-Slg 2020/116
- § 37 FM-GwG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- VwGH, 12.02.2020, Ra 2019/02/0179
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