Zum Hauptinhalt springen

Mischbetriebe – Kollektivvertragsunterworfenheit

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Besteht für einen Mischbetrieb kein Kollektivvertrag für den wirtschaftlich überwiegenden Bereich, kommt jener Kollektivvertrag zur Anwendung, dem der Arbeitgeber wegen einer wirtschaftlich untergeordneten Tätigkeit unterliegt.

  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2020/109
  • OGH, 17.12.2019, 9 ObA 126/19y
  • § 9 Abs 3 ArbVG
  • OLG Wien, 28.08.2019, 7 Ra 41/19d-20

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!