


Mischbetriebe – Kollektivvertragsunterworfenheit
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 34
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 372 Wörter, Seiten 347-347
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Besteht für einen Mischbetrieb kein Kollektivvertrag für den wirtschaftlich überwiegenden Bereich, kommt jener Kollektivvertrag zur Anwendung, dem der Arbeitgeber wegen einer wirtschaftlich untergeordneten Tätigkeit unterliegt.
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- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2020/109
- OGH, 17.12.2019, 9 ObA 126/19y
- § 9 Abs 3 ArbVG
- OLG Wien, 28.08.2019, 7 Ra 41/19d-20
Besteht für einen Mischbetrieb kein Kollektivvertrag für den wirtschaftlich überwiegenden Bereich, kommt jener Kollektivvertrag zur Anwendung, dem der Arbeitgeber wegen einer wirtschaftlich untergeordneten Tätigkeit unterliegt.
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2020/109
- OGH, 17.12.2019, 9 ObA 126/19y
- § 9 Abs 3 ArbVG
- OLG Wien, 28.08.2019, 7 Ra 41/19d-20