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Heft 11, November 2020, Band 33
Anhebung des Hauptmietzinses wegen Unternehmensveräußerung (§ 12 Abs 2 MRG): Fristwahrung durch Prozessvorbringen
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Rechtsprechung, 704 Wörter
- Seiten 366-366
- https://doi.org/10.33196/wobl202011036601
30,00 €
inkl MwStDie in § 12a Abs 2 MRG normierte sechsmonatige Frist für die Geltendmachung des Anhebungsbegehrens beginnt nur durch die Anzeige der Unternehmensveräußerung zu laufen. Für die Fristwahrung reicht ein formloses Anhebungsbegehren aus. Prozessvorbringen in einem streitigen Verfahren sind grundsätzlich als Anhebungsbegehren zu werten.
- LGZ Wien, 38 R 55/19y
- WOBL-Slg 2020/112
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 31.07.2019, 5 Ob 100/19w, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- § 12a Abs 2 MRG
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