


Mietzinsanhebung nach Tod des Hauptmieters bei Einzelrechtsnachfolge; nachträgliche Berufung auf ein Weitergaberecht
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 33
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 884 Wörter, Seiten 371-372
30,00 €
inkl MwSt




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Das Mietzinsanhebungsrecht nach § 46a Abs 2 MRG besteht nur gegenüber dem Universalsukzessor des verstorbenen Mieters. Gegenüber einem Vermächtnisnehmer als Einzelrechtsnachfolger, der gesetzlicher Erbe des Mieters wäre oder ist, ist eine Mietzinsanhebung jedoch gem § 12a Abs 1 und § 12a Abs 4 iVm § 46a Abs 2 MRG nach denselben Regeln zu beurteilen.
Eine Mietzinsanhebung nach den Regeln des § 46 Abs 2 MRG kann durch eine nachträgliche Berufung des Erben, auf ein vom verstorbenen Mieter und dem Vermieter vertraglich vereinbartes Weitergaberecht, nicht verhindert werden.
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- LGZ Wien, 38 R 379/17t
- § 46a Abs 2 MRG
- OGH, 28.08.2018, 5 Ob 146/18h, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2020/117
- § 12a Abs 4 MRG
Das Mietzinsanhebungsrecht nach § 46a Abs 2 MRG besteht nur gegenüber dem Universalsukzessor des verstorbenen Mieters. Gegenüber einem Vermächtnisnehmer als Einzelrechtsnachfolger, der gesetzlicher Erbe des Mieters wäre oder ist, ist eine Mietzinsanhebung jedoch gem § 12a Abs 1 und § 12a Abs 4 iVm § 46a Abs 2 MRG nach denselben Regeln zu beurteilen.
Eine Mietzinsanhebung nach den Regeln des § 46 Abs 2 MRG kann durch eine nachträgliche Berufung des Erben, auf ein vom verstorbenen Mieter und dem Vermieter vertraglich vereinbartes Weitergaberecht, nicht verhindert werden.
- LGZ Wien, 38 R 379/17t
- § 46a Abs 2 MRG
- OGH, 28.08.2018, 5 Ob 146/18h, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2020/117
- § 12a Abs 4 MRG