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Mietzinsanhebung nach Tod des Hauptmieters bei Einzelrechtsnachfolge; nachträgliche Berufung auf ein Weitergaberecht

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 33
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
884 Wörter, Seiten 371-372

30,00 €

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Das Mietzinsanhebungsrecht nach § 46a Abs 2 MRG besteht nur gegenüber dem Universalsukzessor des verstorbenen Mieters. Gegenüber einem Vermächtnisnehmer als Einzelrechtsnachfolger, der gesetzlicher Erbe des Mieters wäre oder ist, ist eine Mietzinsanhebung jedoch gem § 12a Abs 1 und § 12a Abs 4 iVm § 46a Abs 2 MRG nach denselben Regeln zu beurteilen.

Eine Mietzinsanhebung nach den Regeln des § 46 Abs 2 MRG kann durch eine nachträgliche Berufung des Erben, auf ein vom verstorbenen Mieter und dem Vermieter vertraglich vereinbartes Weitergaberecht, nicht verhindert werden.

  • LGZ Wien, 38 R 379/17t
  • § 46a Abs 2 MRG
  • OGH, 28.08.2018, 5 Ob 146/18h, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2020/117
  • § 12a Abs 4 MRG

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