


Keine Einverleibung eines Vorkaufsrechts auf einen Kfz-Abstellplatz zugunsten einer nicht privilegierten Person während der Dreijahresfrist
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 33
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 3201 Wörter, Seiten 372-375
30,00 €
inkl MwSt




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Die Erwerbsbeschränkungen des § 5 Abs 2 WEG 2002 gelten sowohl für die erstmalige konstitutive Begründung von WE als auch für derivative Erwerbsvorgänge innerhalb der Dreijahresfrist. Während dieser Frist kann zugunsten einer zum Erwerb eines Kfz-Abstellplatzes nicht privilegierten Person auch die Einverleibung des Vorkaufsrechts nicht stattfinden.
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- Höllwerth, Johann
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- § 5 Abs 2 WEG
- WOBL-Slg 2020/118
- LGZ Wien, 47 R 258/19t
- § 94 GBG
- Miet- und Wohnrecht
- BG Liesing, 2434/2019, siehe dazu den Aufsatz von Zelger in diesem Heft der wobl 2020, 359.
- OGH, 20.02.2020, 5 Ob 223/19h
- § 1072 ABGB
Die Erwerbsbeschränkungen des § 5 Abs 2 WEG 2002 gelten sowohl für die erstmalige konstitutive Begründung von WE als auch für derivative Erwerbsvorgänge innerhalb der Dreijahresfrist. Während dieser Frist kann zugunsten einer zum Erwerb eines Kfz-Abstellplatzes nicht privilegierten Person auch die Einverleibung des Vorkaufsrechts nicht stattfinden.
- Höllwerth, Johann
- § 5 Abs 2 WEG
- WOBL-Slg 2020/118
- LGZ Wien, 47 R 258/19t
- § 94 GBG
- Miet- und Wohnrecht
- BG Liesing, 2434/2019, siehe dazu den Aufsatz von Zelger in diesem Heft der wobl 2020, 359.
- OGH, 20.02.2020, 5 Ob 223/19h
- § 1072 ABGB