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Kurzzeitige Vermietung einer Eigentumswohnung zu Fremdenverkehrszwecken: Widmungsänderung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 33
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
993 Wörter, Seiten 383-384

30,00 €

inkl MwSt

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Die kurzzeitige Vermietung eines als Wohnung gewidmeten WE-Objekts zu Fremdenverkehrszwecken ist eine nach § 16 Abs 2 Z 1 WEG genehmigungspflichtige Widmungsänderung. Eine derartige Widmungsänderung kann abgewehrt werden, wenn sie mit wesentlichen Interessen anderer Wohnungseigentümer kollidiert. Die Gefahr von (Lärm-)Belästigungen und Beschädigungen durch anonyme Feriengäste ist typischerweise größer als bei der Nutzung durch Wohnungseigentümer selbst oder deren Bekannte und Verwandte, die sich aufgrund eines Verwandschafts- oder Freundschaftsverhältnisses zu einem nicht professionellen vermietenden Wohnungseigentümer mehr zur Rücksichtnahme verpflichtet fühlen.

  • Etzersdorfer, Ingmar
  • WOBL-Slg 2020/123
  • Miet- und Wohnrecht
  • LG Salzburg, 22 R 259/18v
  • § 16 Abs 2 Z 1 WEG
  • OGH, 20.03.2019, 5 Ob 43/19p, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses

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