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Aufforderungsbescheid iSd § 24 Abs 4 FSG; Aberkennung der aufschiebenden Wirkung

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Die Tatsache allein, dass sich ein Verkehrsteilnehmer weigert, sein Fahrzeug auf einem steilen Straßenstück zurückzuschieben, ist nicht von vorneherein geeignet, ohne weiteres Gefahr im Verzug anzunehmen. Daher war der Beschwerde gegen den Aufforderungsbescheid, sich einer amtsärztlichen Untersuchung gem § 24 Abs 4 FSG zu unterziehen, – und der die aufschiebende Wirkung aberkannt worden war –, aufschiebende Wirkung zuzuerkennen.

  • ZVG-Slg 2019/35
  • § 24 Abs 4 FSG
  • LVwG Stmk, 18.07.2018, LVwG 40.7-1850/2018
  • § 22 Abs 3 VwGVG
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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