


Gesamtbetrachtung als Voraussetzung der Anwendung des § 45 Abs 1 Z 4 VStG
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 6
- Inhalt:
- Judikatur - Verfahrensrecht
- Umfang:
- 2599 Wörter, Seiten 151-154
20,00 €
inkl MwSt




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Die in § 45 Abs 1 Z 4 VStG genannten Umstände – geringe Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes, geringe Intensität der Beeinträchtigung dieses Rechtsgutes durch die Tat sowie geringes Verschulden – müssen kumulativ vorliegen. Eine wissentliche konsenslose Weiterverwendung einer Anlage schließt eine Anwendung des § 45 Abs 1 Z 4 VStG nicht von vornherein aus. Im gegenständlichen Fall setzt eine sachgerechte gesetzeskonforme Lösung eine Gesamtbetrachtung voraus.
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- Buchinger, Sandra
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- ZVG-Slg 2019/28
- § 10 WRG
- § 45 Abs 1 Z 4 VStG
- LVwG OÖ, 02.08.2018, LVwG-500371/14/WgLVwG-500372/13/WgLVwG-500373/13/WgLVwG-500374/13/Wg
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 137 WRG
Die in § 45 Abs 1 Z 4 VStG genannten Umstände – geringe Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes, geringe Intensität der Beeinträchtigung dieses Rechtsgutes durch die Tat sowie geringes Verschulden – müssen kumulativ vorliegen. Eine wissentliche konsenslose Weiterverwendung einer Anlage schließt eine Anwendung des § 45 Abs 1 Z 4 VStG nicht von vornherein aus. Im gegenständlichen Fall setzt eine sachgerechte gesetzeskonforme Lösung eine Gesamtbetrachtung voraus.
- Buchinger, Sandra
- ZVG-Slg 2019/28
- § 10 WRG
- § 45 Abs 1 Z 4 VStG
- LVwG OÖ, 02.08.2018, LVwG-500371/14/WgLVwG-500372/13/WgLVwG-500373/13/WgLVwG-500374/13/Wg
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 137 WRG