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Nachträglicher Abspruch über rechtzeitig gestellten Aufwandersatzantrag im Maßnahmebeschwerdeverfahren zulässig

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Das VwG hat gemäß § 17 VwGVG iVm § 59 AVG grundsätzlich schon im Spruch seiner Erledigung über die Kosten abzusprechen, ein gesonderter Abspruch über die Kosten in einer eigenen Erledigung ist aber zulässig.

  • § 35 VwGVG
  • VwGH, 21.11.2018, Ra 2018/09/0105
  • ZVG-Slg 2019/23
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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