


Ausscheiden; Eignung; technische Leistungsfähigkeit; personelle Ausstattung; objektiver Erklärungswert; Einzelfallbetrachtung; bestandfeste Ausschreibung; krasse Fehlbeurteilung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 551 Wörter, Seiten 32-32
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Dass in der Ausschreibung keine erforderliche Mindestanzahl an Arbeitnehmern genannt wurde, macht es nicht von vornherein unzulässig, die Anzahl der Arbeitnehmer des Bieters zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung als für den Auftrag zu gering zu bewerten.
-
- § 302 Abs 1 Z 2 BVergG
- Eignung
- bestandfeste Ausschreibung
- § 193 Abs 1 BVergG
- personelle Ausstattung
- BBL-Slg 2024/28
- Ausscheiden
- § 250 Z 1 BVergG
- VwGH, 09.11.2023, Ra 2021/04/0211
- objektiver Erklärungswert
- Einzelfallbetrachtung
- Baurecht
- § 248 Abs 1 BVergG
- technische Leistungsfähigkeit
- krasse Fehlbeurteilung
- § 251 Abs 1 Z 4 BVergG
Dass in der Ausschreibung keine erforderliche Mindestanzahl an Arbeitnehmern genannt wurde, macht es nicht von vornherein unzulässig, die Anzahl der Arbeitnehmer des Bieters zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung als für den Auftrag zu gering zu bewerten.
- § 302 Abs 1 Z 2 BVergG
- Eignung
- bestandfeste Ausschreibung
- § 193 Abs 1 BVergG
- personelle Ausstattung
- BBL-Slg 2024/28
- Ausscheiden
- § 250 Z 1 BVergG
- VwGH, 09.11.2023, Ra 2021/04/0211
- objektiver Erklärungswert
- Einzelfallbetrachtung
- Baurecht
- § 248 Abs 1 BVergG
- technische Leistungsfähigkeit
- krasse Fehlbeurteilung
- § 251 Abs 1 Z 4 BVergG