


Vereinigung von Grundstücken; Flächenwidmung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 34 Wörter, Seiten 17-18
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Die Vereinigung zweier Grundstücke mit unterschiedlicher Widmung (hier: „allgemeines Wohngebiet“, „Kerngebiet“) ist zulässig, wenn eine einheitliche Bebauung des neu entstehenden Grundstücks im Rahmen einer überschneidenden Nutzungsmöglichkeit (hier: Wohnnutzung) möglich ist.
-
- § 47 Abs 2 stmk ROG
- Vereinigung von Grundstücken
- 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz
- LVwG Stmk, 05.06.2023, LVwG 50.36-7017/2022
- BBL-Slg 2024/11
- Flächenwidmung
- § 30 Abs 1 Z 2 stmk ROG
- § 30 Abs 1 Z 3 stmk ROG
- § 3 stmk ROG
- Baurecht
Die Vereinigung zweier Grundstücke mit unterschiedlicher Widmung (hier: „allgemeines Wohngebiet“, „Kerngebiet“) ist zulässig, wenn eine einheitliche Bebauung des neu entstehenden Grundstücks im Rahmen einer überschneidenden Nutzungsmöglichkeit (hier: Wohnnutzung) möglich ist.
- § 47 Abs 2 stmk ROG
- Vereinigung von Grundstücken
- 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz
- LVwG Stmk, 05.06.2023, LVwG 50.36-7017/2022
- BBL-Slg 2024/11
- Flächenwidmung
- § 30 Abs 1 Z 2 stmk ROG
- § 30 Abs 1 Z 3 stmk ROG
- § 3 stmk ROG
- Baurecht