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Grenzüberbau; schikanöses Entfernungsbegehren

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Ein wenige Zentimeter in das Nachbargrundstück reichender Überbau ist als geringfügig zu werten und ein Entfernungsbegehren rechtsmissbräuchlich, wenn nicht feststeht, ob, wann und wie der Nachbar einen Ausbau seines Gebäudes vornehmen und daher durch den Überbau einen konkreten Nachteil erleiden wird, und andererseits der Rückbau für den nicht wissentlich handelnden Bauführer offensichtliche nachteilige Folgen nach sich ziehen würde.

  • Grenzüberbau
  • schikanöses Entfernungsbegehren
  • OGH, 12.09.2023, 4 Ob 92/23t
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2024/21
  • § 1295 Abs 2 ABGB

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