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Baugrubensicherung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Fragen der Sicherung der Baugrube und der Verhinderung von Schäden an Nachbargebäuden sind Fragen der Bauausführung, nicht aber der Bewilligungsfähigkeit eines Bauvorhabens.

Beeinträchtigungen während der Bauausführung begründen keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte.

  • BBL-Slg 2024/13
  • Baugrubensicherung
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • § 33 Abs 3 tir BauO
  • LVwG Tir, 06.10.2023, LVwG-2023/38/1597-19
  • Baurecht

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