Zum Hauptinhalt springen

Bauten mit langjähriger Bestandsdauer; Feststellungsantrag; Bestandspläne

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die für die Erstellung und Vorlage von Bauplänen maßgeblichen Bestimmungen des Baubewilligungsverfahrens sind im Feststellungsverfahren gemäß § 70 Abs 6 nö BauO 2014 sinngemäß anzuwenden.

Mit der Erstellung der (dreifach auszufertigenden und vom Verfasser zu unterfertigenden) Bestandspläne müssen daher befugte Fachleute betraut werden.

  • § 25 Abs 1 nö BauO
  • Feststellungsantrag
  • Bauten mit langjähriger Bestandsdauer
  • VwGH, 06.09.2023, Ra 2021/05/0078
  • Bestandspläne
  • Baurecht
  • § 70 Abs 6 nö BauO
  • BBL-Slg 2024/3
  • § 13 Abs 3 AVG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!