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Bauten mit langjähriger Bestandsdauer; Feststellungsantrag; Bestandspläne

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 27
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
358 Wörter, Seiten 11-12

20,00 €

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Die für die Erstellung und Vorlage von Bauplänen maßgeblichen Bestimmungen des Baubewilligungsverfahrens sind im Feststellungsverfahren gemäß § 70 Abs 6 nö BauO 2014 sinngemäß anzuwenden.

Mit der Erstellung der (dreifach auszufertigenden und vom Verfasser zu unterfertigenden) Bestandspläne müssen daher befugte Fachleute betraut werden.

  • § 25 Abs 1 nö BauO
  • Feststellungsantrag
  • Bauten mit langjähriger Bestandsdauer
  • VwGH, 06.09.2023, Ra 2021/05/0078
  • Bestandspläne
  • Baurecht
  • § 70 Abs 6 nö BauO
  • BBL-Slg 2024/3
  • § 13 Abs 3 AVG

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