


Bauten mit langjähriger Bestandsdauer; Feststellungsantrag; Bestandspläne
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 358 Wörter, Seiten 11-12
20,00 €
inkl MwSt




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Die für die Erstellung und Vorlage von Bauplänen maßgeblichen Bestimmungen des Baubewilligungsverfahrens sind im Feststellungsverfahren gemäß § 70 Abs 6 nö BauO 2014 sinngemäß anzuwenden.
Mit der Erstellung der (dreifach auszufertigenden und vom Verfasser zu unterfertigenden) Bestandspläne müssen daher befugte Fachleute betraut werden.
-
- § 25 Abs 1 nö BauO
- Feststellungsantrag
- Bauten mit langjähriger Bestandsdauer
- VwGH, 06.09.2023, Ra 2021/05/0078
- Bestandspläne
- Baurecht
- § 70 Abs 6 nö BauO
- BBL-Slg 2024/3
- § 13 Abs 3 AVG
Die für die Erstellung und Vorlage von Bauplänen maßgeblichen Bestimmungen des Baubewilligungsverfahrens sind im Feststellungsverfahren gemäß § 70 Abs 6 nö BauO 2014 sinngemäß anzuwenden.
Mit der Erstellung der (dreifach auszufertigenden und vom Verfasser zu unterfertigenden) Bestandspläne müssen daher befugte Fachleute betraut werden.
- § 25 Abs 1 nö BauO
- Feststellungsantrag
- Bauten mit langjähriger Bestandsdauer
- VwGH, 06.09.2023, Ra 2021/05/0078
- Bestandspläne
- Baurecht
- § 70 Abs 6 nö BauO
- BBL-Slg 2024/3
- § 13 Abs 3 AVG