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Belastungs- und Veräußerungsverbot; Einlösungsrecht des Berechtigten

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Auch der nach § 364c ABGB Verbotsberechtigte hat ein Einlösungsrecht nach § 462 ABGB.

  • OGH, 30.08.2023, 7 Ob 91/23t
  • BBL-Slg 2024/19
  • § 364c ABGB
  • Belastungs- und Veräußerungsverbot
  • § 462 ABGB
  • Baurecht
  • Einlösungsrecht des Berechtigten

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