Die wr BauO-Novelle 2023
- Originalsprache: Deutsch
- BBLBand 27
- Aufsatz, 4500 Wörter
- Seiten 2 -8
- https://doi.org/10.33196/bbl202401000201
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Die Novelle zur wr BauO, die am 23.11.2023 im Wiener Gemeinderat beschlossen wurde, enthält neben zahlreichen Neuerungen auch einige Kodifizierungen bereits gelebter Behördenpraxis. Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser Novelle insbesondere die Ziele der Verfahrensbeschleunigung, des Klimaschutzes, und der Sicherung (leistbaren) Wohnraums.
Im folgenden Beitrag werden rechtlich besonders auffallende und umstrittene Themen dargestellt. Aufgrund der Fülle der durch die Novelle LGBl 37/2023 vorgenommenen Änderungen kann nicht auf jede Änderung, die nunmehr Einzug in die wr BauO hält, eingegangen werden. Dies betrifft insbesondere eine Vielzahl an rechtlich-technischen Normen.
- Marold, Bernhard
- Verfahrensvereinfachung
- § 60 Abs 1 lit d wr BauO
- § 62 Abs 1 Z 4 wr BauO
- § 62a Abs 5a wr BauO
- wr BauO-Novelle 2023
- Abbruch von Gründerzeithäusern
- § 69 Abs 2 Z 5 wr BauO
- Verfahrensbeschleunigung
- BBL 2024, 2
- Art V Abs 5 wr BauO
- § 137a wr BauO
- Kurzzeitvermietung
- leistbares Wohnen
- § 85 wr BauO
- Raumwidmung
- § 7a wr BauO
- § 119 Abs 2a wr BauO
- Photovoltaikanlagen
- Baurecht
- § 129 Abs 1a wr BauO
- § 60 Abs 1 lit c wr BauO
- § 70 wr BauO
- Klimaschutz
- Stadtbild
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