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Verkauf Wohnungseigentum; bauliche Abweichung zur Parifizierung und zu Lasten der Allgemeinflächen; actio negatoria; Passivlegitimation des neuen Eigentümers

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Die Negatorienklage richtet sich grundsätzlich gegen den unmittelbaren Störer. Sie kann aber auch gegen denjenigen erhoben werden, der den unerlaubten Zustand aufrecht hält. Daher ist nicht entscheidend, ob die in Anspruch genommene Partei, von deren Eigentum die Störung ausgeht, die beanstandeten Baumaßnahmen selbst gesetzt hat.

  • § 16 WEG
  • Verkauf Wohnungseigentum
  • OGH, 29.08.2023, 5 Ob 147/23p
  • BBL-Slg 2024/18
  • § 523 ABGB
  • Baurecht
  • bauliche Abweichung zur Parifizierung und zu Lasten der Allgemeinflächen
  • Passivlegitimation des neuen Eigentümers
  • actio negatoria

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