


Flächenwidmung „erhaltenswerte Gebäude im Grünland“; Sanierung; Einsturz; Elementarereignis; Wiedererrichtung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 118 Wörter, Seiten 13-13
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Der Einsturz eines „erhaltenswerten Gebäudes im Grünland“ beim Versuch, es zu sanieren, stellt kein „Elementarereignis“ dar, das eine Wiederrichtung ermöglicht.
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- Elementarereignis
- Einsturz
- Wiedererrichtung
- Flächenwidmung „erhaltenswerte Gebäude im Grünland“
- LVwG Nö, 07.09.2023, LVwG-AV-2080/001-2023
- Sanierung
- BBL-Slg 2024/5
- Baurecht
- § 20 Abs 5 nö ROG
Der Einsturz eines „erhaltenswerten Gebäudes im Grünland“ beim Versuch, es zu sanieren, stellt kein „Elementarereignis“ dar, das eine Wiederrichtung ermöglicht.
- Elementarereignis
- Einsturz
- Wiedererrichtung
- Flächenwidmung „erhaltenswerte Gebäude im Grünland“
- LVwG Nö, 07.09.2023, LVwG-AV-2080/001-2023
- Sanierung
- BBL-Slg 2024/5
- Baurecht
- § 20 Abs 5 nö ROG