



Ausscheiden eines Unternehmens aus dem Nachlassvermögen durch Einbringung
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 36
- Rechtsprechung, 972 Wörter
- Seiten 192 -193
- https://doi.org/10.33196/wobl202304019201
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Die Bestimmung des § 810 Abs 2 ABGB stellt auf die Veräußerung von Gegenständen aus dem Nachlass ab (und nicht nur auf die Übertragung des Eigentums durch Kaufvertrag gem § 1053 ABGB) und erfasst damit alle Vorgänge, die im Weg einer Einzelrechtsnachfolge das endgültige Ausscheiden einer Sache aus dem Nachlassvermögen bewirken. Durch die Einbringung des Einzelunternehmens „Forstbetrieb“ erwirbt die Erbin Eigentum an den darin in zwei Jagdrevieren zusammengefassten Liegenschaften im Weg der Einzelrechtsnachfolge. Daher liegt eine Veräußerung iSd § 810 Abs 2 ABGB vor und es ist die Genehmigung dieses Vorgangs durch das Verlassenschaftsgericht erforderlich.
- Bittner, Ludwig
- § 23 GBG
- OGH, 03.10.2022, 5 Ob 168/22z, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- § 82a GBG
- § 62 Abs 1 AußStrG
- § 21 GBG
- § 172 AußStrG
- Miet- und Wohnrecht
- § 546 ABGB
- § 23 UmgrStG
- § 810 Abs 2 ABGB
- LG Leoben, 1 R 137/22x
- WOBL-Slg 2023/78
- § 1078 ABGB
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