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Kündigung wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs bzw unleidlichen Verhaltens

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Weder der Kündigungsgrund des erheblich nachteiligen Gebrauchs noch jener des unleidlichen Verhaltens ist erfüllt, wenn ein Mieter trotz bereits im Mietvertrag erfolgter Zustimmung die Verlegung einer WC-Anlage zur Errichtung eines Personenaufzuges nur unter bestimmten Bedingungen akzeptiert.

  • LGZ Wien, 38 R 200/21z
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2023/69
  • OGH, 29.06.2022, 7 Ob 56/22v, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • § 30 Abs 2 Z 3 MRG

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