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Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen von Wohnungseigentümern durch Errichtung einer Photovoltaikanlage

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 36
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2377 Wörter, Seiten 172-174

30,00 €

inkl MwSt

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Nach der Errichtung der geplanten Photovoltaikanlage bliebe von der derzeit zur Errichtung einer Photovoltaikanlage geeigneten Dachfläche von 374 m2 aufgrund deren Anordnung nur noch eine Fläche im Ausmaß von 69 m2 übrig. Die Rechtsansicht, die Errichtung einer Photovoltaikanlage in dieser Dimensionierung würde allgemeine Teile zum Nachteil der anderen Wohnungseigentümer in einem Ausmaß in Anspruch nehmen, dass damit deren schutzwürdige Interessen beeinträchtigt wären, hält sich im Rahmen der Rsp und des den Gerichten bei dieser Beurteilung eingeräumten Ermessensspielraums.

  • BG Mödling, 28 MSch 53/19d
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 17.03.2022, 5 Ob 137/21i, Zurückweisung des ordentlichen Revisionsrekurses
  • § 16 Abs 2 Z 1 WEG
  • § 16 Abs 2 Z 2 WEG
  • LG Wiener Neustadt, 19 R 14/21a
  • WOBL-Slg 2023/72

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