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Brugger, Martina

Die fehlende Belassungsabsicht als Stolperstein bei der Errichtung eines Superädifikats

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In der gegenständlichen Entscheidung hat der OGH der stRsp entsprechend einmal mehr ausgesprochen, dass bei Errichtung eines Superädifikats „die fehlende Belassungsabsicht objektiv in Erscheinung treten muss, und zwar entweder durch die Bauweise oder durch ein von vornherein zeitlich begrenztes Grundbenutzungsrecht. Sie muss im Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks bestehen. Ist das Bauwerk bereits Bestandteil des Grundstücks geworden, kann daran später auch einvernehmlich kein Superädifikat mehr begründet werden.“

Darüber, welche Kriterien nun tatsächlich maßgebend sind, um die fehlende Belassungsabsicht nach außen ausreichend erkennbar zu machen, bestehen aber nach wie vor Unsicherheiten und sich im Detail unterscheidende Ansichten. Im nachfolgenden Beitrag soll aufgezeigt werden, dass es unerlässlich ist, das (Nicht-)Vorliegen der Belassungsabsicht anhand einer Gesamtschau der Umstände zu beurteilen und nicht nur anhand einzelner (sich je nach Fall unterscheidender) Kriterien.

  • Brugger, Martina
  • § 9 WRG (Wasserrechtsgesetz)
  • Beweislast
  • § 126 WRG (Wasserrechtsgesetz)
  • WOBL 2023, 156
  • Wasserleitungen
  • Superädifikat
  • Überbau
  • § 70 WRG (Wasserrechtsgesetz)
  • wasserrechtliche Bewilligung
  • § 29 WRG (Wasserrechtsgesetz)
  • Wasserbuch
  • Erscheinungsbild des Bauwerks
  • Publizität
  • Heimfallsklausel
  • mangelnde Belassungsabsicht
  • Entfernungsabsicht
  • § 297 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • vorübergehender Zweck
  • § 125 WRG (Wasserrechtsgesetz)
  • Zweckwidmung
  • Wasserbenutzungsrecht
  • nachträgliches Entstehen
  • Beschaffenheit des Gebäudes
  • Absicht des Erbauers
  • § 21 WRG (Wasserrechtsgesetz)
  • Rechtsverhältnis zwischen Erbauer und Grundeigentümer
  • § 22 WRG (Wasserrechtsgesetz)
  • Urkundensammlung des Wasserbuches
  • § 124 WRG (Wasserrechtsgesetz)

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