Vorzeitige Auflösung des Maklervertrags und „Nachschieben“ von Auflösungsgründen im Prozess
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 36
- Rechtsprechung, 2302 Wörter
- Seiten 194 -197
- https://doi.org/10.33196/wobl202304019401
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Es ist vertretbar, die vorzeitige Auflösung des Alleinvermittlungsauftrags wegen Vertrauensverlustes zu bejahen, wenn der Geschäftsführer der Maklergesellschaft einen grob unhöflichen und unflätigen, unprofessionellen und respektlosen Umgangston gegenüber dem Auftraggeber pflegt, die Maklergesellschaft entgegen dem wiederholt ausdrücklich geäußerten Auftrag, mehrere Liegenschaften nur gemeinsam zu verkaufen, beharrlich eigenmächtig Inserate schaltet, aus denen eine separate Käuflichkeit der Liegenschaft hervorgeht, und Telefongespräche mit dem Auftraggeber ohne dessen Wissen und Zustimmung heimlich auf Tonband aufgezeichnet werden.
Das „Nachschieben“ von Auflösungsgründen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses (hier des zeitlichen Ablaufs des befristeten Alleinvermittlungsauftrags) ist zulässig, wenn nur im Prozess ein die vorzeitige Beendigung rechtfertigender, im Zeitpunkt des Ausspruchs vorliegender und nachträglich nicht untergegangener Beendigungsgrund nachgewiesen wird.
- Scharmer, Marco
- OLG Graz, 3 R 146/22y
- § 14 Abs 2 MaklerG
- § 12 Abs 2 MaklerG
- Miet- und Wohnrecht
- § 15 MaklerG
- § 12 Abs 1 MaklerG
- OGH, 22.11.2022, 4 Ob 176/22v, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- WOBL-Slg 2023/80
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